ABG

Allgemeine Geschäftsbedingungen Luxus-Loft-Sylt

Allgemeine Mietvertragsbedingungen

 

  1. Das Mietverhältnis wird mit der Eigentümerin Christiane Wiggers-Voellm, hier Vermieter genannt und dem Mieter geschlossen.
  2. Die Verpflichtung zur Entrichtung der Miete entfällt nicht dadurch, dass der Mieter das Mietobjekt aus Gründen die in seiner Person liegen, zum Beispiel Erkrankung oder Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, nicht nutzt. Auf die Miete werden jedoch ersparte Aufwendungen, die entgegenkommend mit 20 % pauschalisiert werden, sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Nutzung des Mietobjekts angerechnet. Mithin muss der Mieter gegebenenfalls 80 % der Miete zahlen, auch wenn er das Mietobjekt nicht nutzt. Bis zu 30 Tage vor der Anreise können Gäste kostenfrei stornieren. Der Gast zahlt im Falle einer Stornierung in den 30 Tagen vor der Anreise einen Betrag in Höhe des Gesamtpreises. Bei Nichtanreise zahlen Gäste einen Betrag in Höhe des Gesamtpreises.
  3. Die Abänderung von Mietverträgen, insbesondere zeitliche Verschiebung ist grundsätzlich nicht möglich. Sollte der Vermieter im Einzelfall hierzu bereit sein, hat der Vermieter Anspruch auf eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50,00 €.
  4. Falls das Mietobjekt auf Grund von nicht vorhersehbaren Umständen, z.B. Feuer- oder Sturmschaden, nicht zur Verfügung gestellt werden kann, ist der Vermieter berechtigt, eine gleichwertige Ersatzwohnung zu stellen. Ist dem Vermieter dies nicht möglich, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen.

 

  1. Die Schlüssel für das Mietobjekt werden am Anreisetag ab 16:00 Uhr von einem vom Vermieter benannten Vertreter ausgehändigt. Nach Absprache kann im Einzelfall eine frühere Aushändigung erfolgen. Bei einer Anreise nach 18:00 Uhr ist zuvor Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen.

 

  1. Das Mietobjekt darf nur für Wohnzwecke und nur von der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl genutzt werden. Das Mietobjekt oder Teile hiervon dürfen nicht entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte überlassen werden. Dritte in diesem Zusammenhang sind alle Personen, die nicht Mieter oder diejenigen Personen sind, die von der im Mietvertrag angegebenen Personenanzahl erfasst sind.

 

  1. Der Aufenthalt von Haustieren in der Wohnung ist untersagt, sofern mit dem Mietvertrag nicht ein Anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Sind Haustiere zulässig, so ist ein Aufenthalt auf Polstermöbeln zu unterbinden. Verunreinigungen der Außenflächen des Mietobjektes bzw. um dieses herum sind ebenfalls zu unterbinden, hilfsweise umgehend vom Mieter zu beseitigen.

 

  1. Der Mieter hat Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietobjektes umgehend dem Vermieter mittzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung wird davon ausgegangen, dass sich das Mietobjekt einschließlich des Inventars im ordnungsgemäßen Zustand befindet. Der Mieter hat das Mietobjekt und dessen Inventar pfleglich zu behandeln.

 

  1. Die im Mietvertrag angegebenen Flächen des Mietobjekts entsprechen dem sogenannten Fußleistenmaß. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Möblierung oder Anordnung der Möbel. Die Qualität der Möbel entspricht jedoch stets derjenigen, die Werbemittel für das Mietobjekt entnommen werden kann. Dem Balkon stehen im Winterhalbjahr keine Außenmöbel zur Verfügung.

 

  1. Der Internetanschluss im Vermietobjekt ist eine Gemeinschaftsanlage und der Vermieter haftet nicht für die Funktionsfähigkeit des Internetanschlusses, eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit oder die Vertraulichkeit der übermittelten Daten. Der Mieter verpflichtet sich einen etwa vorhandenen Internetanschluss nicht für rechtswidrige Handlungen zu nutzen und insbesondere keine Urheberrechtsverletzungen zu begehen, mithin insbesondere keine sogenannten Tauschbörsen für Filme und Musik (Peer-to-Peer-Netzwerke) zu nutzen. Bei einer Verletzung vorstehender Verpflichtungen stellt der Mieter dem Vermieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus dem Verstoß ergeben.

 

  1. Das Mietobjekt ist bei Abreise besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr ist zu reinigen und der Müll zu entsorgen. Fenster und Türen sind zu schließen. Bei der Verletzung dieser Vorgaben ist der Mieter verpflichtet, für den zusätzlichen Aufwand dem Vermieter ein angemessenes Entgelt zu entrichten.

 

  1. Am Abreisetag ist das Mietobjekt spätestens um 10:00 Uhr zu verlassen und die Schlüssel wieder bei Sylt-Appartements in der Andreas-Dirks-Straße 14 entweder im Büro oder im Schlüssel-Rückgabe-Tresor abzugeben . Für den Fall einer verspäteten Rückgabe von Schlüsseln haftet der Mieter für jede Nacht der Verspätung auf eine Entschädigung in Höhe der Tagesmiete. Ferner haftet der Mieter für alle daraus folgenden nutzlosen Aufwendungen und Schäden, insbesondere auch Schadensersatzforderungen der Folgemiete auf Grund einer verspäteten Überlassung des Mietobjekts. Erfolgt die Rückgabe sämtlicher Schlüssel trotz Aufforderung nicht, ist der Vermieter berechtigt auf Kosten der Mieter neue Türschlösser einbauen zu lassen.

 

  1. Der Vermieter haften nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Vorstehender Satz 1 gilt entsprechend für Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters und Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Sonstige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

  1. Sollten einzelne Regelungen des Mietvertrages einschließlich dieser Bedingungen oder Teile davon unwirksam sein, bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelungen sollen die gesetzlichen Vorschriften treten.

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